1&1 Netzausfall: Es besteht Anrecht auf Entschädigung

Die längste bekannte Störung der jüngeren Mobilfunkgeschichte: Probleme im neuen Netz von 1&1Bei einem schwer­wie­genden Netz­aus­fall haben die Kunden ein Anrecht auf Entschä­digung. Der Para­graph 58 des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes gibt die Regeln vor.


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