Urteil: Extra-Gebühr für Postversand der Handyrechnung unzulässig

Nicht alles darf von Mobilfunkanbietern in Rechnung gestellt werdenLaut dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt darf die Drillisch Telecom GmbH keine Gebühren für den Versand von Handy-Rechnungen mehr erheben.


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