Bundeskartellamt fordert erneut 4. Netzbetreiber bei 5G

Der Chef des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, hält einen vierten Netzbetreiber für wünschenswert.Das Bundes­kartell­amt hat noch einmal klargestellt, dass bei 5G eine Dienste­an­bieter­ver­pflichtung wichtig und ein vierter Anbieter "wünschenswert" wäre.


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