Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich ändern

Urteil zu Änderungen der Programmpakete bei SkySky Deutschland darf sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht einräumen, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Das entschied das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Sky will Berufung einlegen.


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