VR-pay:Me: Vertragsbedingungen fürs Bezahlen per Handy

Mobiles Bezahlen per VR-pay:Me: Erst nach umfangreichem ServiceantragWer sich als Händler oder Gast­wirt dazu entscheidet, das mobile Bezahl­system der Volks- und Raiff­eisen­banken anzu­bieten, muss im Service­antrag zahl­reiche Angaben machen. Wir erläu­tern, was für VR-pay:Me notwendig ist.


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