teltarif hilft: Telekom-Vertragsstrafe nach der Kündigung

Irrtümliche Telekom-Vertragsstrafe bei Kündigung nach TodesfallScheiden tut manchmal weh - vor allem beim Tod eines Fami­lien­mit­glieds. Provider erlauben in diesem Fall unter Vorlage der Ster­beur­kunde meist die außer­ordent­liche Vertrags-Kündi­gung. In einem Fall forderte die Telekom aller­dings eine Vertrags­strafe.


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