Handyporto der Post darf nicht nur 14 Tage gelten

AGB-Klausel zur mobilen Briefmarke wurde verbotenDie Post wollte die Gültig­keit der "mobilen Brief­marke" auf 14 Tage beschränken. Ein Urteil, gegen das die Post Beru­fung einge­legt hatte, ist jetzt rechts­kräftig.


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