Karlsruhe: Preisvorgaben für Mobilfunk waren rechtens

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Bundesnetzagentur Mobilfunk-Preise vorschreiben darf.Das Bundesverfassungsricht bestätigte ein Urteil des Bundesverwahltunsgerichts von 2008, wonach die Bundesnetzagentur den Mobilfunk-Anbietern Vorschriften über ihre Preisgestaltung machen kann.


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