Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten (Update)

Bundesverfassungsgericht: TKG teilweise rechtswidrigDie Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss.


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