BGH: Zu pauschale Klausel für Telefonwerbung ist unzulässig

BundesgerichtshofDer Bundesgerichtshof hat eine zu pauschale Einwilligungs­erklärung für Telefon-Werbung als unzulässig beurteilt. Ein Unternehmen müsse dem Verbraucher klar mitteilen, wer für was werben wolle.


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