BNetzA: Eckpunkte für Minderungsrecht im Mobilfunk

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat Eckpunkte für die Minderung bei schlechter Leistung im Mobilfunk vorgelegt.Das TKG schreibt vor, dass TK-Anbieter Rabatte einräumen müssen, wenn die verspro­chene Netz­qua­lität nicht gelie­fert werden kann. Was im Fest­netz aufwändig ist, wird im Mobil­funk kompli­ziert.


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