BNetzA prüft Umsetzung von Anruf-Abweisung nur „im Einzelfall“

BNetzA prüft Umsetzung von Anruf-Abweisung nur im EinzelfallLaut TKG sind Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, ihren Kunden zu ermöglichen, dass sie Anrufe ohne übermittelte Nummer abweisen können. Doch kümmert sich die BNetzA darum, dass diese Verpflichtung auch umgesetzt wird? Wir haben nachgefragt.


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