Editorial: Auf VDS 2.0 folgt die Sammelklage 2.0

Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung zieht sich schon viele Jahre hinDie Vorratsdatenspeicherung bringt auch in der Neuauflage kaum Nutzen. Zugleich bleibt der Eingriff in die Grundrechte der Bürger erheblich. Entsprechend hoch sind die Erfolgsaussichten für die angekündigten Verfassungsbeschwerden.


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