Gericht: 1&1-Kündigungsfrist benachteiligt Kunden unangemessen

1&1-UrteilDas Landgericht Koblenz hält die dreimonatige Kündigungsfrist des Anbieters 1&1 - noch dazu nur zum Monatsende möglich - für eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Das Procedere konterkariere den Vorteil eines Vertrages ohne Laufzeit.


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