Niko Iordanov hat sie aktuell auf den Weltmarkt gebracht und erobert die Autowelt: Die totale Bewegungsfreiheit beim Telefonieren ohne zusätzliches Bluetooth- oder Kabelheadset bzw. Freisprechanlage. Die Handyspange. Nie war legal telefonieren am Steuer einfacher.
Denn nur das Halten oder Aufnehmen des Handys ist untersagt (§ 23 Abs. 1 StVO) Und Iordanovs Handyspange sitzt stabiler und fester als so manches Earset.
Das Handy darf, wenn es durch die Handyspange am Kopf befestigt ist sogar angedrückt werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart sagt zu dem Thema: „Die Benutzung eines Earsets ist nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall das Earset zur Verbesserung der Hörqualität vom Betroffenen mit der rechten Hand ans Ohr gedrückt wurde, ändert an der grundsätzlich andersartigen Funktionsweise nichts. Die Bestimmung des § 23 Abs. 1 a StVO will offensichtlich verhindern, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann.“
(Siehe OLG Stuttgart 16.06.2008, AZ: 1 Ss 187/08)
Es dürfen Anrufe angenommen werden wenn man den Knopf drückt während die Handyspange aufgesetzt bleibt.
Laut Kraftfahrbundesamt werden 28000 Leute mit einem Punkt und 40 Euro im Monat verwarnt. Nun ist auch legales Telefonieren mit Handy am Ohr erlaubt.