Meldegesetz: Amt darf private Daten an Adresshändler verkaufen

Meldegesetz: Amt darf private Daten an Adresshändler verkaufenMeldeämter dürfen personenbezogene Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen verkaufen. Um das zu verhindern, müssen Verbraucher Widerspruch einlegen.


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