Rücklastschrift-Urteil: 10-Euro-Pauschale von Mobilfunker zu hoch

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Ein Mobilfunkanbieter darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Schadenspauschale von zehn Euro für Rücklastschriften verlangen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem veröffentlichten Urteil entschieden.


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