Smartphone: Verbreitung eigener Fotos nicht immer erlaubt

IZMF: Smartphone-Besitzer müssen Bildrechte beachtenWer private Fotos, Film- oder Tonaufnahmen mit dem Handy verschicken möchte, braucht dafür die Einwilligung der Aufgenommenen beziehungsweise des Urhebers. Das gilt für Party-Fotos ebenso wie für Urlaubsvideos in sozialen Netzwerken und Musik.


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