Straftäter im Maßregelvollzug zahlen zu hohe Telefongebühren

Gerichtsentscheid: Telefongebühren im Maßregelvollzug müssen marktgerecht seinDie Telefonkosten für psychisch kranke Straftäter im sächsischen Maßregelvollzug müssen gesenkt werden. Das Verwaltungsgericht Dresden gab der Klage eines Patienten recht, der gegen die Gebühren von 15 Cent pro Minute angegangen war, obwohl der Freistaat nur 1,98 Cent für Telefongespräche zahlt.


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