TKG-Ausnahmeregelung bei SIM-Karten-Nutzung durch Flüchtlinge

Neue TKG-Regelung für FlüchtlingeDie BNetzA, das BMWi und das BMI haben sich auf eine Ausnahmeregelung des Telekommunikationsgesetzes verständigt. Grund dafür ist die Nutzung von Prepaid-SIM-Karten durch Flüchtlinge ohne Ausweispapiere. Die Vorgaben stoßen aber auch auf Kritik von Datenschützern.


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