Urteil: Kunde muss für Daten-Roaming im Inland nicht zahlen

Urteil zum Inlands-RoamingEin Kunde muss für ungewolltes Roaming im Inland nicht zahlen, wenn der Anbieter ihn nicht aktiv informiert und vor einer "Schock-Rechnung" gewarnt hat. Das entschied das Landgericht Kleve in einem Fall grenznahen Roamings.


komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen

Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.