
Juli 13th, 2011

teltarif.de - Mobilfunknews

Ein Kunde muss für ungewolltes Roaming im Inland nicht zahlen, wenn der Anbieter ihn nicht aktiv informiert und vor einer "Schock-Rechnung" gewarnt hat. Das entschied das Landgericht Kleve in einem Fall grenznahen Roamings.
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