Urteil: Porno gucken und privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

Urteil: Porno gucken und privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungs­grundEinem Auszubildenden wurde wegen der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gekündigt. Das Landes­arbeits­gericht Rheinland-Pfalz sah jedoch keinen Kündigungs­grund.


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