Urteil: Porno gucken und privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
Mai 12th, 2014 teltarif.de - Mobilfunknews
Einem Auszubildenden wurde wegen der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sah jedoch keinen Kündigungsgrund.
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